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   BSG, 31.07.1963 - 3 RK 46/59   

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https://dejure.org/1963,2379
BSG, 31.07.1963 - 3 RK 46/59 (https://dejure.org/1963,2379)
BSG, Entscheidung vom 31.07.1963 - 3 RK 46/59 (https://dejure.org/1963,2379)
BSG, Entscheidung vom 31. Juli 1963 - 3 RK 46/59 (https://dejure.org/1963,2379)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entrichtung von Beiträgen zur Kranken-, Angestellten- und Arbeitslosenversicherung als Versicherte in einer Kommanditgesellschaft - Versicherungspflicht einer angestellten Ehefrau des einzigen Komplementärs in einer Kommanditgesellschaft - Abstraktheit der Abhängigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 19, 265
  • MDR 1963, 1045
  • DB 1963, 1292
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 25.09.1956 - I 256/55 U

    Einkommensteuerrechtliche Anerkennung von Arbeitsverträgen zwischen Ehegatten bei

    Auszug aus BSG, 31.07.1963 - 3 RK 46/59
    Daß das Finanzamt die der Beigeladenen von der klagenden Gesellschaft gewährten Bezüge nicht als lohnsteuerpflichtig angesehen hat, beruhte auf den Besonderheiten des Steuerrechts und der vom Bundesfinanzhof (BFH) im Hinblick auf §§ 4 Abs. 4, 12 Ziff. 1, 15 Ziff. 2, 19 und § 26 Einkommensteuergesetz (EStG) früher vertretenen Auffassung, daß Arbeitsverträgen zwischen einer Personengesellschaft und dem Ehegatten eines Gesellschafters die steuerrechtliche Anerkennung im allgemeinen zu versagen und die der Ehefrau gewährte Vergütung grundsätzlich dem Gewinnanteil des Ehemannes an der Personengesellschaft zuzurechnen sei (vgl. BFHE 64, 3, 12; 66, 78 f; 70, 417; 71, 460, 463).

    Abgesehen davon, daß die Frage, ob zwischen einer Personengesellschaft und dem Ehegatten eines Gesellschafters ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis i. S. der Sozialversicherung besteht, allein nach den für die Sozialversicherung maßgebenden Grundsätzen zu beurteilen ist (vgl. BSG 15, 65, 69; vgl. auch BFHE 64, 3, 9), hat das BVerfG in einem Rechtsstreit, der die steuerliche Anerkennung von Arbeitsverträgen zwischen einer Personengesellschaft und den Ehefrauen der Gesellschafter betraf, am 24. Januar 1962 - 1 BvR 232/60 - unter Hinweis auf sein am gleichen Tage ergangenes Urteil zu § 8 Ziff. 5 des Gewerbesteuergesetzes (BVerfGE 13, 290 = BStBl 1962 I, 492 = NJW 1962, 437) entschieden, daß Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gebiete, angemessene Vergütungen aus Ehegatten-Arbeitsverträgen zugunsten der Beteiligten steuerlich anzuerkennen (BVerfGE 13, 318 = BStBl 1962 I, 506 = NJW 1962, 442).

  • BSG, 20.12.1962 - 3 RK 31/58

    Streit über die Mitgliedschaft zu einer BKK oder AOK bei verschiedenen

    Auszug aus BSG, 31.07.1963 - 3 RK 46/59
    Dem persönlich haftenden Gesellschafter der KG steht zwar gegenüber den bei der Gesellschaft Beschäftigten das Direktionsrecht zu, das immer nur von einer natürlichen Person ausgeübt werden kann; er ist aber nicht Arbeitgeber im Sinne des Sozialversicherungsrechts (vgl. auch die Ausführungen des erkennenden Senats zu § 536 RVO in BSG 18, 190, 197).
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BSG, 31.07.1963 - 3 RK 46/59
    Abgesehen davon, daß die Frage, ob zwischen einer Personengesellschaft und dem Ehegatten eines Gesellschafters ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis i. S. der Sozialversicherung besteht, allein nach den für die Sozialversicherung maßgebenden Grundsätzen zu beurteilen ist (vgl. BSG 15, 65, 69; vgl. auch BFHE 64, 3, 9), hat das BVerfG in einem Rechtsstreit, der die steuerliche Anerkennung von Arbeitsverträgen zwischen einer Personengesellschaft und den Ehefrauen der Gesellschafter betraf, am 24. Januar 1962 - 1 BvR 232/60 - unter Hinweis auf sein am gleichen Tage ergangenes Urteil zu § 8 Ziff. 5 des Gewerbesteuergesetzes (BVerfGE 13, 290 = BStBl 1962 I, 492 = NJW 1962, 437) entschieden, daß Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gebiete, angemessene Vergütungen aus Ehegatten-Arbeitsverträgen zugunsten der Beteiligten steuerlich anzuerkennen (BVerfGE 13, 318 = BStBl 1962 I, 506 = NJW 1962, 442).
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BSG, 31.07.1963 - 3 RK 46/59
    Abgesehen davon, daß die Frage, ob zwischen einer Personengesellschaft und dem Ehegatten eines Gesellschafters ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis i. S. der Sozialversicherung besteht, allein nach den für die Sozialversicherung maßgebenden Grundsätzen zu beurteilen ist (vgl. BSG 15, 65, 69; vgl. auch BFHE 64, 3, 9), hat das BVerfG in einem Rechtsstreit, der die steuerliche Anerkennung von Arbeitsverträgen zwischen einer Personengesellschaft und den Ehefrauen der Gesellschafter betraf, am 24. Januar 1962 - 1 BvR 232/60 - unter Hinweis auf sein am gleichen Tage ergangenes Urteil zu § 8 Ziff. 5 des Gewerbesteuergesetzes (BVerfGE 13, 290 = BStBl 1962 I, 492 = NJW 1962, 437) entschieden, daß Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gebiete, angemessene Vergütungen aus Ehegatten-Arbeitsverträgen zugunsten der Beteiligten steuerlich anzuerkennen (BVerfGE 13, 318 = BStBl 1962 I, 506 = NJW 1962, 442).
  • BGH, 11.07.1953 - II ZR 126/52

    Vorstand einer AG. Unmöglichkeit

    Auszug aus BSG, 31.07.1963 - 3 RK 46/59
    Hierfür ist wiederum von Bedeutung, ob der Dienstleistende seine Tätigkeit im wesentlichen frei gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann oder ob er einem "Zeit, Dauer, Ort und Art. der Ausführung" umfassenden Weisungsrecht unterliegt (vgl. BSG 13, 202 unter Hinweis auf BGHZ 10, 190 [BGH 11.07.1953 - II ZR 126/52]).
  • BSG, 27.05.1959 - 3 RK 18/55

    Heranziehung revisibler Rechtsvorschriften zur Auslegung irrevisiblen

    Auszug aus BSG, 31.07.1963 - 3 RK 46/59
    Nach der feststehenden Rechtsprechung des Senats ist wesentliches Merkmal für das Vorliegen eines solchen Beschäftigungsverhältnisses die persönliche Abhängigkeit (vgl. zuletzt BSG 10, 41, 44; 13, 130, 132; 13, 196, 201; 15, 65, 69; 16, 98, 101, 16, 289, 293; SozR RVO § 165 Bl. Aa 22 Nr. 22, Bl. Aa 29 Nr. 28).
  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 83/59

    Pflicht zur Entrichtung der Beiträge zur Krankenversicherung und

    Auszug aus BSG, 31.07.1963 - 3 RK 46/59
    Sie stritten also auf der gleichen Seite wie die BfA, so daß sie die Rechts kraft des sie beschwerenden Urteils des SG hinsichtlich der auf sie entfallenden Beitragsteile nur dadurch hätten verhindern können, daß sie das Urteil selbst innerhalb der Berufungsfrist anfochten (vgl. BSG 17, 1).
  • BSG, 28.08.1961 - 3 RK 57/57
    Auszug aus BSG, 31.07.1963 - 3 RK 46/59
    Abgesehen davon, daß die Frage, ob zwischen einer Personengesellschaft und dem Ehegatten eines Gesellschafters ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis i. S. der Sozialversicherung besteht, allein nach den für die Sozialversicherung maßgebenden Grundsätzen zu beurteilen ist (vgl. BSG 15, 65, 69; vgl. auch BFHE 64, 3, 9), hat das BVerfG in einem Rechtsstreit, der die steuerliche Anerkennung von Arbeitsverträgen zwischen einer Personengesellschaft und den Ehefrauen der Gesellschafter betraf, am 24. Januar 1962 - 1 BvR 232/60 - unter Hinweis auf sein am gleichen Tage ergangenes Urteil zu § 8 Ziff. 5 des Gewerbesteuergesetzes (BVerfGE 13, 290 = BStBl 1962 I, 492 = NJW 1962, 437) entschieden, daß Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gebiete, angemessene Vergütungen aus Ehegatten-Arbeitsverträgen zugunsten der Beteiligten steuerlich anzuerkennen (BVerfGE 13, 318 = BStBl 1962 I, 506 = NJW 1962, 442).
  • BSG, 25.04.1962 - 3 RK 26/60
    Auszug aus BSG, 31.07.1963 - 3 RK 46/59
    Deshalb erübrigt es sich, hier auf die Frage einzugehen, ob nicht auch dann Versicherungs- und Beitragspflicht bestünde, wenn die Beigeladene T. bei ihren Ehemann beschäftigt wäre (vgl. den Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des erkennenden Senats vom 25. April 1962 - 3 RK 26/60 - zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 175 RVO, abgedruckt in SGb 1963, 108).
  • BSG, 01.03.1956 - 4 RJ 129/54
    Auszug aus BSG, 31.07.1963 - 3 RK 46/59
    Das Institut der Anschließung an die Berufung, das auch im sozialgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbar ist (§ 202 SGG i.V.m. § 521 ZPO), stellt einen angriffsweise wirkenden Antrag des Berufungsbeklagten innerhalb der Berufung des Gegners dar (vgl. BSG 2, 229, 232; BSG in SozR RVO § 1444 aF Bl. Aa 1 Nr. 1), Daraus folgt, daß im Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) ein Beteiligter, der auf der Seite des Berufungsklägers streitet, sieh der Berufung nicht anschließen kann (BSG in SozR ZPO § 521 Bl. Da 2 Nr. 5).
  • BFH, 05.07.1960 - I 39/60 U

    Steuerrechtliche Behandlung von Arbeitsverträgen zwischen Ehegatten

  • BFH, 16.02.1960 - I 233/59 U

    Mitwirkung im Rahmen der Mitunternehmerschaft des Ehemannes -

  • BSG, 13.12.1960 - 3 RJ 117/56
  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 38/58
  • BSG, 15.12.1971 - 3 RK 67/68
    Was die Ausführung der Arbeit betrifft, kann die Weisungsgebundenheit - insbesondere bei Diensten höherer Art - stark eingeschränkt und zur "funktionsgerechten, dienenden Teilhabe am Arbeitsprozeß" verfeinert sein (BSG 16, 289, 294); die Dienstleistung ist trotzdem fremdbestimmt, wenn sie in der von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgeht (vgl. den in BSG 19, 265 entschiedenen Fall).
  • BSG, 29.08.1963 - 3 RK 86/59

    Beiträge zur Sozialversicherung auch für die Stundenhonorare von Golflehrern;

    Die Auffassung der Revision, die Entscheidung der Steuerbehörde habe den Vorrang und binde die Sozial versicherungsträger, geht fehl, sie findet im Gesetz keine Stütze (vgl. dazu auch Urt. des erkennenden Senats vom 31.07.1963 - 3 RK 46/59 - in SozR RVO § 165 Bl. Aa 50 Nr. 39).
  • LSG Hamburg, 26.08.2021 - L 1 KR 120/20

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabepflicht - einmalige

    Denn eine Anschlussberufung gem. § 202 SGG i.V.m. § 524 ZPO ist nur möglich, wenn die Beigeladene auf Seiten der Berufungsbeklagten steht (vgl. BSG, Urt. v. 31.07.1963 - 3 RK 46/59; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 26.05.2021 - L 3 KA 22/20, Rn. 30).
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